Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen haben ohne spezifische Hilfestellungen nur geringe Chancen, auf dem regulären Arbeitsmarkt integriert zu werden. Daher liegt es im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt, für diese Menschen besondere Unterstützungsangebote für eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
Durch eine langfristige, individuelle und lösungsorientierte Integrationsbegleitung soll die berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in ein Ausbildungsverhältnis erreicht werden. Die Teilnehmer*innen werden im Rahmen des Projektes bereits auf den Berufsalltag vorbereitet und können sich dementsprechende Qualifikationen aneignen. Kombiniert mit sozialpädagogischer und ergotherapeutischer Betreuung werden das Selbstwertgefühl und die Selbständigkeit gestärkt.
Die Dauer dieser Betreuung ist abhängig von der jeweiligen persönlichen Anforderung und kann bis 18 Monate möglich sein. Diese spezielle Form der Integrationsbegleitung sieht eine Förderung benachteiligter Personen vor, die durch Förderangebote nach SGB II oder SGB III nicht mehr erreicht werden können und ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.